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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heinzelmännchen & Co. LK GmbH

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die durch den Betreuungsdienst Heinzelmännchen & Co. LK GmbH (nachfolgend „Dienstleister“) erbracht werden. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister hat diesen ausdrücklich zugestimmt.


2. Umfang der Dienstleistung
Der Dienstleister bietet einen Betreuungsdienst für Kinder, Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf an. Die konkrete Dienstleistung umfasst Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung, sowie Arztfahrten. Pro Termin muss mindestens eine volle Zeitstunde gebucht werden. Ein Termin mit kürzerem Zeitumfang ist nicht möglich. Monatlich sind mindestens 4 Stunden bei dem Dienstleister zubuchen. Daraus ergibt sich, dass wöchentlich ein Termin zu je einer Stunde, oder zweiwöchentlich ein Termin von zwei Stunden in Anspruch zu nehmen ist. Zusätzliche Termine für besondere Aktivitäten, wie z.B. Freizeitausflüge oder hauswirtschaftliche Unterstützung in größerem Umfang, sind individuell abzustimmen.


3. Einsatzzeiten
Die Einsatzzeiten werden Ihnen zu Beginn der Dienstleistung mitgeteilt, dabei werden individuelle Absprachen berücksichtigt. Die Mitarbeitenden bringen Leistungsnachweise mit zu den Terminen und dokumentieren damit die Einsatzzeit. Die Leistungsnachweise sind von Ihnen und den Mitarbeitenden zu unterschreiben.
Die kurzfriste Absage eines Termins (siehe Fristen) führt zu einer privaten Ausfallrechnung. Für die kurzfristige Absage stellen wir einen Pauschalbetrag von 25€ je geplanter Zeitstunde in Rechnung. Die Anfahrtsgebühr wird nur berechnet, wenn eine Anfahrt stattgefunden hat.
Absagefristen:
- Termine im häuslichen Umfeld müssen 48 Stunden im Voraus abgesagt werden
- Fahrtdienste (Arztbegleitung etc.) müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden
Langfristige oder auch einmalige Änderungen beim Leistungsbedarf sind mit dem Büro abzustimmen.


4. Zweiwöchentlich Termine
Bei zweiwöchentlichen Terminen gibt es in der Regel einen festen Gegenpart zu Ihrem Termin. Ein Tausch des Wochenrhythmus ist deshalb nicht vorgesehen. Besteht jedoch Ihrerseits oder seitens des Dienstleisters Bedarf, den Wochenrhythmus zu verändern, dann ist dies nach Absprache möglich.

5. Sonderarbeiten
Unterstützung bei Tätigkeiten, die nicht durch die alltägliche hauswirtschaftliche Unterstützung abgedeckt werden können, werden nach Rücksprache mit unseren Mitarbeitenden übernommen. Die genannten Leistungen sind Zusatzleistungen und werden gesondert geplant. Bei dieser Art von Terminen handelt es sich nicht um regelmäßige Termine.


6. Kosten
Die Kosten für die angebotene Dienstleistung sind der Preisübersicht zu entnehmen.
Für den Fall, dass es zu einer Erhöhung des Stundensatzes oder der Anfahrtsgebühr kommt, erfolgt eine Information an alle Leistungsempfangenden, mit dem Recht, von der Buchung der Dienstleistung zurückzutreten.
Wenn während der Dienstleistung Kosten für Parktickets o.Ä. entstehen, sind diese vom Kunden vor Ort zu begleichen. Der Dienstleister geht für die genannten Kosten nicht in Vorleistung.
Wenn die Dienstleistung im Rahmen der Entlastungsbeträge oder vergleichbaren Leistungen der Pflegeversicherungen erbracht wird, verbleibt die Verantwortung für die regelmäßige Abfrage der Budgets bei den Leistungsempfangenden.
Der Dienstleister übernimmt keine Garantie für die Vermeidung von Privatrechnungen.


7. Schlüsselannahme
Der Dienstleister nimmt keine Schlüssel von Kund*innen an. Wenn Schlüssel durch Mitarbeitende angenommen werden, geschieht dies in privatem Einverständnis zwischen Kund*in und Mitarbeiter*in. Eine Haftung durch den Dienstleister ist ausgeschlossen.


8. Krankheit und Urlaub von Kund*innen
Die Absagefristen sind unter „3. Einsatzzeiten“ aufgeführt.
Werden Termine für länger als drei Wochen pausiert, unerheblich ob aufgrund von Krankheit oder Urlaub, wird der feste Termin neu vergeben. Sobald die Dienstleistung wieder in Anspruch genommen wird, wird ein neuer dauerhafter Termin vereinbart. Es besteht die Möglichkeit, dass mit der Zuteilung eines neuen Termins auch ein Wechsel der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters nötig ist.


9. Ausfall von Personal
Im Falle von Krankheit oder Urlaub von Mitarbeitenden wird versucht, eine Vertretungsperson einzusetzen. Die Einsatzzeiten beim Vertretungstermin können von Zeiten des festen Termins abweichen. Der Vertretungstermin wird Ihnen durch das Büro mitgeteilt, ebenso werden Sie informiert, wenn Ihnen keine Vertretung angeboten werden kann.

10. Kündigungsfristen
Dienstleistungen, die über einen Umfang von vier Stunden wöchentlich hinausgehen, können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Alle anderen Dienstleistungen sind jederzeit und ohne die Einhaltung einer Frist von beiden Parteien kündbar.

Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


11. Haftung
Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden, die die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit betreffen.

 

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